Presse-Information 29-5-2006

Mitwirkung der Eltern in der Eigenverantwortlichen Schule

Landeselternrat lehnt Gesetzentwurf ab und fordert sofortige Korrektur

Der Landeselternrat ist zutiefst enttäuscht über die vom Niedersächsischen
Kultusminister vorgelegte Kabinettsvorlage und den Beschluss des
Landeskabinetts in seiner Sitzung am 19.4.2006. Weder in der
Kabinettsvorlage haben konstruktive Vorschläge des Landes­eltern­rates
Eingang gefunden, noch hat das Landeskabinett diese in seinen Beschluss
einfließen lassen. Der Regierungsentwurf ist ein klarer Beleg für die
geringe Wertschätzung der Elternarbeit durch die Landesregierung. Das
Erziehungsrecht der Eltern hat Verfassungsrang. Statt die Kompetenz der
Erziehungsberechtigten zu nutzen, schränkt der Entwurf die
Mitwirkungsmöglichkeiten eher ein. Mit dem von der Landesregierung in den
Landtag eingebrachten Gesetzentwurf haben sowohl der Kultusminister als
auch die Landesregierung die Chance vertan, die größte gesellschaftlich
relevante Gruppe im Land Niedersachsen in die "Eigenverantwortliche
Schule" zu integrieren. Entgegen anderen Behauptungen sind die
Erziehungsberechtigten, Elternvertreterinnen und -vertreter durchaus in
der Lage, verantwortlich Entscheidungen in der Schule mitzugestalten. Die
Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten dürfen nicht auf dem Niveau
von Hilfsdiensten, Fördervereinen oder schmückendem Beiwerk in
Gesamtkonferenzen und Schulbeirat gehalten werden.

Ohne eine wirksame Einspruchsmöglichkeit und Mitwirkung der
Erziehungsberechtigten ist eine zunehmende Konfrontation zwischen der
Schule und den Erziehungsberechtigten vorprogrammiert; zudem wird durch
das Fehlen jeglichen Beschwerdemanagements diese Situation noch
verschärft. Das Misstrauen der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule
wird auf diese Weise verstärkt und die dringend notwendige vertrauensvolle
und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule erheblich
behindert.

Der Landeselternrat fordert die Mitglieder des Kultusausschusses im
Niedersächsischen Landtag zu einer sofortigen Korrektur des Gesetzentwurfs
auf mit folgendem Ziel:

1. In allen Schulen ist ein Schulvorstand einzurichten. Er setzt
sich zusammen aus höchstens 24 Mitgliedern in paritätischer Besetzung, und
zwar jeweils aus der gleichen Anzahl von Lehrkräften einschließlich
Schulleiter (max. 8 Personen), Erziehungsberechtigten (max. 8 Personen)
und Schülerinnen und Schülern (max. 8 Personen), in Grundschulen aus der
gleichen Anzahl von Lehrkräften (max. 12 Personen) und
Erziehungsberechtigten (max. 12 Personen).

2. Der Schulvorstand erhält Entscheidungsbefugnis für alle
wichtigen, die Gesamtheit der Schule betreffenden Angelegenheiten,
insbesondere die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel einschließlich der
Personalbewirtschaftung, das Schulprogramm und die Grundsätze der Arbeit
in der Eigenverantwortlichen Schule. Der Schulleiter ist Mitglied des
Schulvorstandes und hat die entscheidende Stimme im Falle von
Stimmengleichheit.

3. Der Schulleiter leitet den Schulbetrieb und vertritt die Schule
nach außen. Er entscheidet im Rahmen der Beschlüsse und nach Maßgabe des
Schulvorstandes über solche Angelegenheiten, die ihm vom Schulvorstand
übertragen werden, und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

4. Die Gesamtkonferenz bleibt in der derzeitigen Zusammensetzung
bestehen. Sie berät allgemeine Fragen der Bildung, der Erziehung und des
Unterrichts an der Schule, sofern nicht die Fachkonferenzen zuständig
sind. Sie entscheidet über Fragen der Fortbildung der Lehrkräfte und
Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die
Lehrkräfte betreffen.

5. Die Schule kann sich ein Kuratorium aus Mitgliedern der an der
Schule beteiligten Gruppen, Vertretern des öffentlichen Lebens und des
Schulträgers geben. Das Kuratorium berät die Schule und sorgt dafür, dass
die Schule und ihr Erscheinungsbild von Bildungsqualität und Offenheit
geprägt sind.

Diese Forderungen wird der Vorsitzende des Landeselternrates, Heinz-Jürgen
Schmieding, in der öffentlichen Anhörung des Kultusausschusses am 1.6.2006
in aller Deutlichkeit und mit Nachdruck vertreten.

11. Landeselternrat Niedersachsen, Königstr. 19, 30175 Hannover,
0511-315983

Vorsitzender: Heinz-Jürgen Schmieding (05154-93997)