Die Tageszeitung, 24.05.06

Das Recht auf Bildung
Eine gestern vom Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie zeigt:
Wer ausländische Eltern hat, männlich und lernbehindert ist, der hat in
Deutschland kaum Chancen in der Schule. Die Schule soll sich daher stärker
an den unterschiedlichen Lernausgangslagen von Kindern orientieren

VON SASCHA TEGTMEIER

Das katholische Arbeitermädchen vom Lande wird vom großstädtischen
Migrantenjungen abgelöst. Während sie in den Sechzigerjahren die
Verliererin des Bildungssystems war, ist er es nun - vierzig Jahre später.
Das geht aus der gestern veröffentlichten Studie "Das Menschenrecht auf
Bildung und der Schutz vor Diskriminierung" vom Deutschen Institut für
Menschenrechte hervor.

Erstmals bündelt die Untersuchung der Sozialwissenschaftlerin Mona Motakef
eine Vielzahl von empirischen Studien auf die Frage hin, inwiefern in
Deutschland das in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte"
festgeschriebene Recht auf Bildung verwirklicht wird. Die Autorin Motakef
empfiehlt als Fazit ihrer Untersuchung eine "stärkere Orientierung von
Schule und frühkindlicher Erziehung an den unterschiedlichen
Lernausgangslagen von Kindern". Nur so könnte die Schule frei von
Diskriminierungen sein, so Motakef. Sie fordert die Einführung der
Ganztagsschule.

Das Recht auf Bildung sei nicht nur ein "eigenständiges Menschenrecht",
sondern auch ein zentrales Instrument, um den Menschenrechten zur Geltung
zu verhelfen, sagte Heiner Bielefeldt, Leiter des Menschenrechtsinstituts.
In der bildungspolitischen Diskussion spiele der Menschenrechtsansatz
bislang eine eher untergeordnete Rolle.

Die Studie will das ändern. Dabei liest sie sich bereits als Vorgeschmack
dessen, was sich wohl in dem Bericht des UN-Beauftragten für
Menschenrechte, Vernon Muñoz, finden wird. Muñoz hatte nach einem
zehntägigen Besuch von deutschen Schulen im Februar die
Menschenrechtsverletzungen bemängelt, die sich aus der Chancenungleichheit
im Bildungssystem ergeben. Er hatte vor allem sozialschwache Kindern und
solchen mit Migrationshintergrund benachteiligt gesehen.

Die Studie bestätigt nicht nur die Eindrücke des UN-Beauftragten, sondern
arbeitet einige Details der Diskriminierungen im Bildungssystem heraus.
Die Faktoren Armut, Migrationshintergrund, Geschlecht und
sonderpädagogischer Förderbedarf hängen demnach eng miteinander zusammen.

Die geringen Chancen für männliche Kinder mit Migrationshintergrund werden
in der neuen Studie durch mehrere Faktoren erklärt: Zunächst haben Kinder,
die aus einem finanziell und sozial schwachen Haushalt stammen,
erwiesenermaßen geringere Bildungschancen. "Bildung und Armut stehen in
einem wechselseitigen Verhältnis", heißt es in der Studie. Die Chance
eines Kindes aus einem Elternhaus mit hohem Sozialstatus, auf das
Gymnasium zu kommen, liegt 2,7 mal höher als die Chance eines
Facharbeiterkindes. Migranten wiederum haben eine größere
Wahrscheinlichkeit, aus einer solchen Familie zu stammen. Doch haben sie
noch wesentlich geringere Chancen als ausschließlich sozial
Benachteiligte. Das liegt laut der Menschenrechtsstudie auch daran, dass
die Schule nicht auf die besondere Ausgangssituation der Migrantenschüler
eingehe. Die Autorin spricht sich daher vor allem für die Förderung der
Bilingualität der Kinder aus.

Warum jedoch schneiden männliche Zuwanderer bei Bildungstests durchgängig
schlechter ab als weibliche? In den Sechzigerjahren noch wurden gerade
Mädchen im Unterricht benachteiligt. Mittlerweile gibt es insgesamt mehr
Frauen als Männer, die das Abitur machen, und Jungen sind sowohl in
Hauptschulen als auch Sonderschulen weitaus in der Überzahl. Die Autorin
der Menschenrechtsstudie führt dies auf das Männlichkeitsbild der Schüler
zurück. Ein erfolgreicher Schulabschluss gelte bei den Jugendlichen als
unmännlich.

Eine besonders drastische Verletzung des Menschenrechts auf Bildung stellt
Motakef in ihrer Studie bei asylsuchenden Kindern und solchen ohne legalen
Aufenthaltsstatus fest - viele von ihnen können überhaupt nicht in die
Schule gehen. Motakef verlangt deswegen eine "allgemeine Schulpflicht" -
beziehungsweise das Recht auf Bildung für alle.